Wie das Außenministerium Aserbaidschans mitteilte, stütz sich die Hauptklageschrift, die am 23. Januar beim Internationalen Gerichtshof eingereicht wurde, auf Tausende von Seiten an Beweisen, die die dreißigjährige Willkür und Ungerechtigkeit gegenüber Aserbaidschanern punktgenau dokumentieren. Das Schriftstück enthält detaillierte Fakten über das Schicksal der Aserbaidschaner, die im Zuge ethnischer Säuberungen und anderer ungeheuerlicher Schreckenstaten durch Armenien ermordet und vertrieben wurden.
Im Bericht heißt es unter anderem: „Die illegale Besetzung der international anerkannten Territorien Aserbaidschans durch Armenien ging mit einer bewussten und gezielten Politik der ethnischen Säuberung einher. Diese Politik, die bis 2020 dauerte, verfolgte ein Ziel: Schaffung armenischer Siedlungen auf besetzten Gebieten durch Zerstörung, Plünderung und Ausbeutung der natürlichen Ressourcen unseres Landes“. Nach der Befreiung seiner Territorien im Jahr 2020 hat Aserbaidschan großangelegte Maßnahmen unternommen, um unwiderlegbare Beweise armenischer Gräueltaten auf aserbaidschanischen Territorien zu sammeln. Das Ausmaß der Vernichtung von Hunderttausenden von Menschenleben, zahllosen Familien und Gemeinschaften, unschätzbarem kulturellem Erbe und der Umwelt ist einfach erschreckend und lässt einen sprachlos. Die beispiellose und zerstörerische Politik Armeniens in all den Jahren hat unsere Landsleute daran gehindert, in ihre Heimatorte in der Region Karabach zurückzukehren. Die einst blühenden Städte wie Fizuli, Agdam, Jebrail, Gubadli, Zangilan und Kalbajar existieren nicht mehr. Während der Besatzung wurden 95 Prozent aller Gebäude in der einst aserbaidschanisch besiedelten Regionen dem Erdboden gleichgemacht.
Zur Politik der bewussten Diskriminierung gehört auch, dass Armenien Zivilisten und Siedlungen als Ziele für seinen Minenterror ausgesucht hat. Seit dem Ende des 44-tägigen Vaterländischen Krieges wurden 282 Aserbaidschaner durch Landminen getötet oder schwer verwundet. Minen sind ein wichtiges Element der armenischen Politik, um aserbaidschanische Binnenvertriebene an der Rückkehr in die befreiten Gebiete zu hindern.
Auf Grundlage der vorgelegten Beweise fordert die aserbaidschanische Seite den Internationalen Gerichtshof, Armenien solle für die Verletzung der Rechte der Aserbaidschaner zur Rechenschaft gezogen werden. Hervorgehoben wurden vor allem die ethnischen Säuberungen, einschließlich die vorsätzliche Aberkennung von Lebens- und Eigentumsrechten, Folter, Zerstörung des kulturellen Erbes, Hasspropaganda unter der armenischen Bevölkerung gegen Aserbaidschaner und staatliche Unterstützung für bewaffnete Gruppierungen.